Hausordnung für die Freizeiteinrichtung UHU

Die Freizeiteinrichtung Uhu wurde von dem „Landheim-Arbeitskreis der evangelischen Jugend e.V.“ errichtet. Wir wünschen den Besuchern eine fröhliche, unterhaltsame und besinnliche Zeit im Geiste Christi: „Freuet euch in dem Herrn allewege!“

Bitte beachten Sie Folgendes:

  1. Fahren und Parken Sie nicht auf dem Zeltplatz! Er leidet sonst.
  2. Zelte dürfen nur auf den vorgesehenen Teilen des Platzes errichtet werden - keinesfalls auf den Spielplätzen oder im Wald, und nur nach Einweisung durch die Hausverwaltung aufgebaut.
    Zur Schonung des Platzes ist es nicht erlaubt, Gräben zu ziehen.
  3. Feuer darf nur in der Feuerstelle in der Mitte des Platzes angezündet werden.
  4. Wer Nachbargrundstücke, das Vogelschutzgebiet gegenüber vom Gebäude, sowie die Wiesen und Felder der Umgebung betritt, muss mit Anzeigen und Ersatzansprüchen der Eigentümer rechnen.
  5. Lautsprecher dürfen wegen der Belästigung der Nachbarschaft nicht laut ertönen.
  6. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ab 22:00 Uhr Nachbarschaft und andere Gruppen nicht gestört werden dürfen.
  7. Rauchen in Schlafräumen und Dachgauben ist baupolizeilich verboten. Das gleiche gilt für offenes Feuer ( auch Kerzen ).
  8. Beachten Sie unbedingt die Brandschutzordnung und die Infos zur Alarmanlage!
  9. Das Betreten der Dachflächen ist streng verboten! Darum müssen Ball-, Federballspiele und dgl. im entsprechender Entfernung vom Haus durchgeführt werden ( u.a. wegen der Zerbrechlichkeit der Schieferplatten!).
  10. Tische und Stühle – außer den Klappgarnituren, die ausgeliehen werden können, - sowie sonstige Möbel dürfen nicht aus dem Haus gebracht werden. Matratzen dürfen auf keinen Fall im Freien verwendet werden.
  11. Beschmieren der Wände und Möbel ( auch der Unterseiten der Betten!) ist strengstens untersagt und wird mit einer Gebühr von 30,-- € geahndet.
  12. Geschirr und Küchengeräte sollen in der jeweiligen Küche bleiben. Wird etwas ausgeliehen, muss alles vor der Abreise zurückgebracht werden.
  13. Beachten Sie bitte, dass nachfolgende Gruppen alles – auch Zelt- und Spielplatz, sowie Feuerstelle, Grillhütte und Sitzecken – so antreffen möchten, wie Sie es anzutreffen wünschen. Verantwortliche haben darauf zu achten, dass vor der Abreise die benutzten Räume, sanitären Anlagen und Flure besenrein, sowie Waschbecken, Spiegel und Toiletten gereinigt sind.
    Auch das Außengelände soll sich in ordentlichem Zustand befinden.
  14. Schäden am Haus und Inventar, sowie zerbrochenes Geschirr müssen bei der Übergabe gemeldet werden.
  15. Die Hausverwaltung ist berechtigt, weitere Anordnungen zu treffen.
    Jugendgruppen, die sich trotz wiederholter Ermahnung nicht belehren lassen, können von der Hausverwaltung ausgewiesen werden.

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