Brandschutzordnung
für die Jugend-Freizeiteinrichtung Uhu
Alarmanlage:
- Rauchmelder in allen Schlafräumen und Fluren:
Bei Rauchentwicklung oder Beschädigung des Melders wird 3-minütiger Sirenenalarm ausgelöst.
Bei unnötigem Alarm, der in der Zentrale lokalisiert wird, wird der Gruppe eine Aufwandsgebühr in Rechnung gestellt.
- Funkmelder sind an Fenstern in den Schlafräumen und Dachgauben sowie an Notausgängen in einigen Dachgauben und am Fenster im Kaminraum angebracht.
Diese Fenster dürfen nur gekippt werden ! Um sie als Notausgang benutzen zu können, kann der Hebel unter dem Fensterflügel von rechts nach links umgelegt werden.
Wird ein Fenster mehr geöffnet als gekippt, wird dies kostenpflichtig in der Zentrale registriert.
Verhalten bei Brandausbruch:
- Unbedingt Ruhe bewahren und Panik vermeiden!
- Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
- Bei Personen mit brennender Kleidung sofort handeln. Nicht fortlaufen lassen. Feuer durch Überwerfen von Decken, Mänteln oder Tüchern ersticken, eventuell auf den Boden legen und hin- und herrollen.
- Wenn Löschversuche scheitern, sofort die Feuerwehr alarmieren!, Tel.: 112
- Eine Alarmmeldung muss mindestens enthalten:
„Es brennt in der Freizeiteinrichtung Uhu in Obermörlen-Langenhain.“
Name und Telefonnr. des Anrufers, Warten auf Rückfragen
- Zum Löschen stehen u. a. zur Verfügung
- 11 Feuerlöscher
- Eine Feuerlöschdecke in jeder Küche ( in der obersten Schublade in der Nähe der Tür
Hausverwaltung benachrichtigen: Tel.: 06033-15220 + 06002-1584
Selbsthilfemaßnahmen:
- Außentüren des Gebäudes aufschließen und für den Feuerwehreinsatz unverschlossen halten.
- Bis zum Einsatz der Feuerwehr:
Brandbekämpfung mit den vorhandenen Löschgeräten aufnehmen.
- Nach Eintreffen der Feuerwehr deren Anweisungen unbedingt beachten und befolgen.
- Alle Türen schließen und geschlossen halten, damit eine Verqualmung von Fluren und Treppenhaus verhindert wird. Fenster sind ebenfalls geschlossen zu halten, da durch die Zugluft das Feuer angefacht wird.
- Bei Verqualmung gebückt oder kriechend vorgehen, da in Bodennähe meist noch atembare Luft vorhanden und ausreichend Sicht möglich ist.
Als Rettungswege dienen außer den Außentüren und Notausgängen auch Fenster in Schlafräumen und Dachgauben sowie im Kaminraum. Diese können ganz geöffnet werden, indem der Riegel, der sich unter dem Fenster befindet, von rechts nach links umgelegt wird.
Dies darf jedoch nur bei Gefahr geschehen, da sonst ein kostenpflichtiger Alarm ausgelöst wird.
Maßnahmen zur Brandverhütung:
- Feuerschutz- und Rauchschutztüren, insbesondere Brandschutztüren im Bereich der Schlafräume und des Tischtennisraumes, geschlossen halten.
Den selbständigen Schließmechanismus nicht durch Unterlegen von Keilen, Festbinden oder Vorstellen von Gegenständen unwirksam machen.
- Verbot von Rauchen und offenem Feuer in Schlafräumen und Dachgauben strikt einhalten.
- Keine Rauchwarenreste in Abfalltonnen oder aus dem Fenster werfen.
- Rettungswege wie Flure und Notausstiege ständig frei halten.
- Keine Aschenbecher in Papierkörbe oder Kunststoffbehälter leeren.
Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art, auch nur vorübergehend, behindert die Flucht im Gefahrenfall und führt zu Personengefährdung.
Nicht mit Feuerlöschgeräten „spielen“!
Keine Plomben abreißen und nicht an den Ventilen drehen. Löschgeräte werden dadurch meist unbrauchbar.