Brandschutzordnung
für die Jugend-Freizeiteinrichtung Uhu

Alarmanlage:

  1. Rauchmelder in allen Schlafräumen und Fluren:
    Bei Rauchentwicklung oder Beschädigung des Melders wird 3-minütiger Sirenenalarm ausgelöst.
    Bei unnötigem Alarm, der in der Zentrale lokalisiert wird, wird der Gruppe eine Aufwandsgebühr in Rechnung gestellt.
  2. Funkmelder sind an Fenstern in den Schlafräumen und Dachgauben sowie an Notausgängen in einigen Dachgauben und am Fenster im Kaminraum angebracht.
    Diese Fenster dürfen nur gekippt werden !
    Um sie als Notausgang benutzen zu können, kann der Hebel unter dem Fensterflügel von rechts nach links umgelegt werden.
    Wird ein Fenster mehr geöffnet als gekippt, wird dies kostenpflichtig in der Zentrale registriert.

Verhalten bei Brandausbruch:

Hausverwaltung benachrichtigen: Tel.: 06033-15220 + 06002-1584

Selbsthilfemaßnahmen:

Als Rettungswege dienen außer den Außentüren und Notausgängen auch Fenster in Schlafräumen und Dachgauben sowie im Kaminraum. Diese können ganz geöffnet werden, indem der Riegel, der sich unter dem Fenster befindet, von rechts nach links umgelegt wird.
Dies darf jedoch nur bei Gefahr geschehen, da sonst ein kostenpflichtiger Alarm ausgelöst wird.

Maßnahmen zur Brandverhütung:

Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art, auch nur vorübergehend, behindert die Flucht im Gefahrenfall und führt zu Personengefährdung.

Nicht mit Feuerlöschgeräten „spielen“!
Keine Plomben abreißen und nicht an den Ventilen drehen. Löschgeräte werden dadurch meist unbrauchbar.